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Birgit Barnhart gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK)
Büro: Kerschensteinerweg 6 in 74172 Neckarsulm
Telefon: 0 71 32 / 30 07 03 – Fax: 0 71 32 / 92 91 71
e-mail: info@barnhart.de |
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Meine Tätigkeit ist im § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG geregelt: |
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Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind nach § 6 Nr. 3 StBerG vom Verbot der unbefugten Steuerhilfe ausgenommen. |
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Buchungen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen des Lohnsteueranmeldung dürfen verantwortlich gem. § 6 Nr. 4 StBerG nur von Personen erbracht werden, die die Abschlussprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Beruf bestanden oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben und mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig gewesen sind…….Personen mit Bilanzbuchhalter-Prüfung sind geprüften Kaufmannsgehilfen und geprüften Fachgehilfen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe gleichgestellt. |
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